Maskenpflicht an Grundschulen


Liebe Eltern,
am Freitagnachmittag, 19.02.2021, hat unsere Schulministerin Frau Gebauer über die
Presse Eltern und Schulen informiert, dass mit dem Start des Wechselunterrichtes an
Grundschulen, eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt werden soll. Die Vorgaben
werden den Schulen durch das Gesundheitsministerium gemacht.
In dem Elternbrief von Donnerstag, den 18.02.2021, hatte ich Sie bereits darum
gebeten, Ihrem Kind eine Maske für den Unterricht mitzugeben. So konnten wir heute
schon alle neuen Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung einhalten.
Das ist neu:
Alle Personen die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, sind
verpflichtet eine medizinische Maske zu tragen. SchülerInnen bis zur Klasse 8 dürfen
Alltagsmasken tragen, wenn ihnen aufgrund der Passform keine medizinischen
Masken passen. Die Pflicht eine Maske zu tragen gilt auch im Klassenraum.
Die Kinder dürfen die Masken abnehmen, wenn…
➢ sie in der Frühstücks- und Mittagspause an ihrem Platz essen und trinken und
einen Mindestabstand von 1,5m gewährleistet werden kann.
➢ sie eine Phase intensiver körperlicher Ausdaueranstrengung im Sportunterricht
haben.
Die Aussage der Schulministerin in der Pressekonferenz, die Lehrkräfte würden die
„Bedürfnisse“ der Kinder in Bezug auf Maskenpausen berücksichtigen, wurde bislang
vom Ministerium nicht konkretisiert.
Alle weiteren Hygienemaßnahmen, wie das regelmäßige Händewaschen und das
Lüften alle 20 min, führen wir natürlich weiterhin durch.
Gerne können Sie ihrem Kind zum Schutz vor rissigen Händen eine Handcreme mit in
die Schule geben.
Herzliche Grüße
Nicole Pietrangeli
(Schulleiterin).