Keine Benachrichtigung wegen Versetzungsgefährdung


Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW weist darauf hin, dass aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetzt NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.