Faktenblatt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Schuljahr 2020/21


Update 11.08.2020

Liebe Eltern,
wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund geblieben sind und Sie einige erholsame Sommertage verbringen konnten.
Mit großen Schritten nähern wir uns dem Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/2021. Wie wir seit Anfang der vergangenen Woche wissen, wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW wieder im Präsenzunterricht stattfinden. Dabei steht allerdings der Gesundheitsschutz weiterhin im Fokus. Hier finden Sie die wichtigsten Infos – Faktenblatt zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021
Nach unserer Lehrerkonferenz heute steht nun fest, wie die Johannes-Schule in das Schuljahr starten wird:

Alle Überlegungen und Entscheidungen, die wir getroffen haben, dienen zum einen dem Schutz aller Personen vor Ort und machen zum anderen einen angepassten Schulbetrieb mit möglichst viel Präsenzunterricht möglich. Derzeit planen wir den Distanzunterricht nur für den Fall einer Schulschließung oder für einzelne Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, nicht als einen Unterricht, der neben dem Präsenzunterricht für alle stattfindet.

Maskenpflicht:

An der Johannesschule besteht für die Schulkinder sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die Schulkinder, soweit sie sich im Klassenraum befinden und auf ihren festen Sitzplätzen sitzen. Sobald ein Kind diesen Platz verlässt trägt es eine Maske. Die Lehrerinnen und Lehrer tragen immer dann eine Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5m unterschritten wird.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind eine Maske trägt, wenn am Mittwoch die Schule wieder startet.

Die ersten Schultage:

Die ersten Schultage von Mittwoch, dem 12.08. und Donnerstag 13.08. haben die Kinder jeweils vier Unterrichtsstunden bei den Klassenlehrerinnen.
Ab Freitag dem 14.08. findet Unterricht nach Stundenplan statt.

Unterrichtszeiten und Pause

Die Kinder der Johannesschule können im Zeitraum von 07.45 Uhr bis 08.00 Uhr in die Schule kommen. Wir bitten Sie darum ihr Kind nicht früher in die Schule zu schicken, da ihr Kind dann nicht beaufsichtigt ist.
Jedes Kind geht morgens auf direktem Weg in die Schulklasse, die Lehrkräfte warten dort auf die Kinder. Erst werden die Hände gereinigt, dann können die Kinder mit der Arbeit beginnen.
Die Pausen finden wie gewohnt mit allen Kindern statt. Die Kinder müssen in beiden Pausen ihre Maske tragen. Die Aufsichten werden darauf achten.

Konstante Lerngruppen:

Konstante Lerngruppen können jahrgangsweise gebildet werden. Zu diesen konstanten Lerngruppen zählen die Klasse, neu gebildete Gruppen aus dem Jahrgang z.Bsp. Religionsgruppen oder Fördergruppen und OGS-Gruppen. Eine Mischung des Jahrganges ist nicht möglich.

Unterrichtsfächer:

Grundsätzlich werden wir wieder aller Fächer unterrichten. Sport muss bis zu den Herbstferien im Freien stattfinde. Mit einzelnen Klassen des 2. Schuljahres werden wir auch wieder ins Schwimmbad fahren. Im Musikunterricht ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen vorerst verboten, der Englischunterricht wird wieder im Fachunterricht erteilt. Auch Religionsunterricht wird wieder nach Konfessionen getrennt stattfinden. Arbeitsgemeinschaften oder anderer Unterricht, bei denen die Gruppen neu gemischt werden, erteilen wir erst einmal noch nicht.

Neuerungen im Unterricht auf Distanz:

Distanzlernen ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden der Kinder gleichwertig und wird nun auch bewertet. Allerdings werden wir noch abfragen, in weit Sie zu Hause die technischen Möglichkeiten haben, unsere Angebote zu nutzen, dies ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

Hygiene:

Alle Vorgaben, die kurz vor den Sommerferien galten, gelten auch jetzt (z.B. das Händewaschen bei Betreten des Klassenraumes).

Schutz von vorerkrankten Kindern bzw. vorerkrankten Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben:
Grundsätzlich sind alle Kinder der Johannesschule verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für Kinder mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden Sie als Eltern, ob für Ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einem Arzt wird in diesem Falle empfohlen. Bitte benachrichtigen Sie uns schriftlich, falls dies für Ihr Kind der Fall sein sollte.

Sofern ein Kind mit einem Angehörigen (insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister) in häuslicher Gemeinschaft lebt und ein Risiko bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention zu Hause zu treffen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen kommt eine Nichtteilnahme von Kindern am Präsenzunterricht in Betracht. Ein ärztliches Attest des Erkrankten muss in diesem Fall uns vorgelegt werden. Am besten melden Sie sich bei der Schulleitung, sollte dieser Fall für Ihre Familiensituation zutreffen.

Umgang mit Krankheitssymptomen:

Schulkinder, die im Schulalltag COVID-19 Symptome (wie insbesondere Fieber, Husten, Verlust des (Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, müssen von den Eltern zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich abgeholt werden. Die Schule muss in diesem Fall mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Ein Schnupfen kann auch zu den Symptomen von einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlt das Schulministerium, dass Kinder mit diesen Symptomen zunächst für 24 Stunden zu Hause bleiben. Sollten sich dann keine weiteren Symptome zeigen, kann die Schule wieder besuchen werden.

Schulfahrten:

Mehrtägige Schulfahrten und Tagesausflüge dürfen wieder stattfinden, natürlich immer unter Einhaltung der jeweiligen Hygienevorgaben.

Betretungsverbot des Schulgeländes:

Es gilt weiterhin ein Betretungsverbot des Schulgeländes.
Eltern dürfen nur zum geladenen Elternabend oder zu vereinbarten Elterngesprächen oder zu vorab vereinbarten Terminen mit dem Sekretariat das Schulgelände betreten. Dies dient dem Schutz jeder Person, bitte unterstützen Sie uns, indem sie diese Regeln einhalten!

Schulmitwirkungsgremien:

Schulmitwirkungsgremien wie Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaftssitzungen und Schulkonferenzen dürfen wieder stattfinden.

OGSBetreuung:

Der OGS-Betrieb und die sonstige Betreuung werden wieder aufgenommen. Unser Träger hat alles für den Start vorbereitet. Es gibt unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch wieder ein Mittagessen in der OGS, Lernzeiten werden wir auch wieder durchführen. Ein Informationsschreiben des Trägers folgt.

Soweit die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Die Vorgaben des Schulministeriums sind für uns bindend.
Mit diesem Plan starten wir. Viele weitere Informationen erhalten Sie an den Elternabenden, die im Zeitraum vom 24.8 bis zum 2.9.2020 stattfinden werden.
Ende August erwarten wir vom Schulministerium weitere Informationen und müssen dann schauen in welche Richtung sich alles entwickelt. Daher gelten diese Planungen erst einmal für die ersten Schulwochen.

Wir wünschen uns allen einen guten Schulstart!
Bleiben Sie gesund!
Nicole Pietrangeli und Eva Hack
(Schulleiterin) (Konrektorin)