Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schilischen Maßnahmen bei Unwetter und extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln nicht zulässt. Somit ruht im Rhein-Erft-Kreis am 18.01.2024 der Präsenzbetrieb an Schulen.
Sie werden auch für den 18.01.2024 von den Klassenlehrerinnen digital Aufgaben erhalten, welche die Schülerinnen und Schüler bitte möglichst selbstständig bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Pietrangeli
(Schulleiterin)