Coronaschutzverordnung ab 20.8.


Liebe Eltern,

die Schule hat gerade begonnen, da hat unsere Landesregierung schon für Aufregung gesorgt. Gestern wurde verkündet, dass mit der ab Freitag, 20.08., geltenden neuen Coronaschutzverordnung „schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen gelten“. Offensichtliches Problem an der ganzen Sache: Schülerausweise gibt es für Grundschüler nicht und sind auch seitens des Landes erst ab Klasse 5 vorgesehen.

Auf der offiziellen Facebook-Seite des Landes NRW wurde aber ein entsprechender Eintrag gefunden, gibt es dahingehend schon wieder Entwarnung. Zitat: „Die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises gilt für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten damit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Person.“

Dies bedeutet, dass man Ihren Kindern offensichtlich ansieht, dass sie dem schulpflichtigen Alter noch nicht entwachsen sind und damit regelmäßig in der Schule getestet werden und somit müssen sie ab kommendem Freitag überall dort, wo bisher ein Testnachweis nötig war, z. B. bei Sportvereinen oder der Innengastronomie, keinen Test mehr vorlegen. Letztlich ist dies eine deutliche Vereinfachung der bisherigen Regelung.

Eva-Maria Hack

Konrektorin